Über uns

Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus Juristen, Spezialisten sowie externen Partner-Rechtsanwälten, die es sich zum Ziel gesetzt haben, den Schutz des eigenen Besitzes für jedermann sofort, modern und vorallem ohne Kostenrisiko möglich zu machen.

Denn wir finden, Besitzschutz ist eine gute und wichtige Sache. Jedermann sollte vor widerrechtlichen Eingriffen geschützt werden und einen Anspruch auf Unterlassung erwirken können.

Die gerichtliche Durchsetzung dieses Anspruches ist jedoch mit einem entsprechenden Kostenrisiko verbunden und es fallen Anwalts- und Gerichtstermine an. Und selbst im Falle des Prozessgewinns müssen Sie Ihre Kosten vom Besitzstörer im Falle, dass dieser nicht zahlen möchte, mittels Zwangsvollstreckung einbringlich machen.

Das kostet Zeit, Nerven und Geld.

Was wir tun

Sagen Sie „Schleich dich!“ - zu Falschparkern und damit verbundenen, lästigen Terminen, Kosten und Mühen!

Mit Ihrer Fallmeldung werden kostenlos und ganz automatisch die Halterdaten Ihres Falschparkers ermittelt und in der Folge an eine unserer Partner Rechtsanwaltskanzleien übermittelt.

Diese setzen sich mit dem Fahrzeughalter als Ihre ganz persönliche, rechtliche Vertretung postalisch in Verbindung und unterbreiten ein Angebot zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Inhalt,

  • keine entsprechenden Besitzstörungen zu begehen sowie
  • für den streitgegenständlichen als auch jeden zukünftigen Verstoß

die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung zu bezahlen.

Was wir nicht tun

Illegale Machenschaften, Abzocke, Schikanieren oder gar Aufrufe zum „Denunziantentum“.

Wenn es um das Thema Besitzschutz oder Besitzstörungsklage geht, ist dieses meistens sehr negativ behaftet.

Wieso ist leicht erklärt: Es gibt schlichtweg zu viele Unternehmen wie auch Personen, welche sich durch unlautere Machenschaften wie das gezielte Anmieten und anschließende Überwachen leerstehender Flächen oder anderer, fragwürdiger Vorgangsweisen teils eine goldene Nase verdienen.

Das ist für uns ein absolutes No-Go. Wir überprüfen die an uns abgetretenen Fälle hinsichtlich Ihrer Plausibilität und leiten diese nur nach erfolgreicher Prüfung zur Bearbeitung an unsere Partnerrechtsanwälte weiter. Alle anderen Fälle stornieren wir - ausnahmslos!

Ebenso ist die Übermittlung von Fotos bzw. Beweisbildern, welche die Besitzstörung einwandfrei wiedergeben, ohne Ausnahme erforderlich.

Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten:

Den Vorwurf der vermeintlichen „Parkplatz-Abzocke“, den wir im Zuge der medialen Berichterstattung nicht selten registrieren mussten, lassen wir auch weiterhin nicht gelten und werden uns dagegen vehement zur Wehr setzen.

Denn Falschparker sind keine „Opfer“ und werden es auch zukünftig nicht sein.